Vor dem Sklaven, wenn er die Kette bricht, vor dem freien Menschen erzittert nicht.
Friedrich Schiller
12.10
2200 Dosen Reizgas versprüht
Unmengen von Pfefferspray beim Castoreinsatz rund um Gorleben. Auch FDP-Politiker hat Bedenken gegen Einsatz. Regierung bestätigt Überflug von Tornado-Aufklärern
Von wegen Deeskalation: Beim Castoreinsatz haben Polizisten den Finger nicht mehr von ihren Pfefferspraydosen bekommen. Die Bundesregierung teilte auf Anfrage von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, mit, allein die Bundespolizei habe nach dem Einsatz einen »Ersatzbedarf von 2190« Sprühgeräten angezeigt. Jelpke erklärte am Mittwoch, ein solch extensiver Einsatz sei »mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel schlechterdings unvereinbar«. Angesichts der Gefährlichkeit von Pfefferspray sei die Anwendung gegen Demonstranten und Sitzblockierer »absolut illegitim«.
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Pfefferspray: Tränende Augen, Atemnot, Tod
Pfefferspray ist die neue Allzweckwaffe der Polizei und gehört verboten. Das meint die Partei "Die Linke" und hat dazu ein Gutachten geschrieben. Darin nimmt sie die gesundheitlichen Auswirkungen unter die Lupe - die längst nicht nur tränende Augen sind - und stellt auch die Frage: Wann darf die Polizei laut Gesetz Pfefferspray verwenden und wann eben auch nicht?
11.10
Drohnen beim Castor
Vom Polizeieinsatz gegen Castordemonstranten im Wendland sickern immer mehr Informationen über Rechtsverstößeund Übergriffe durch: Wie das Internetportal MVregio dieser Tage meldete, ist während der Proteste vom 5. bis 9. November eine Überwachungsdrohne eingesetzt worden. Die Pressestelle der zuständigen Polizeidirektion Lüneburg bestätigte am Dienstag auf jW-Nachfrage, der »Drehflügler« sei während des Castortransportes vier Mal eingesetzt worden. Dies stellt eine eklatante Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte von Demonstranten dar.
11.10
Peinliche Pleite im Antiterrorkampf
Im Fall des vor einer Woche im Saarland festgenommenen islamischen Terrorverdächtigen stehen die Sicherheitsbehörden anscheinend vor einem Desaster. Der 18jährige aus Neunkirchen wurde möglicherweise von einem V-Mann dazu angestiftet, per Videobotschaften Anschläge in Deutschland anzudrohen. Dies gehe aus den Ermittlungsakten hervor, sagte der Anwalt des Beschuldigten, Christian Kessler. Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt wollten den Vorwurf nicht kommentieren. Allerdings sei der Einsatz von Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile gedeckt, betonte Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm am Freitag.
11.10
Tornado über Gorleben
Jetzt ist es raus: Die Castor-Sitzblockade bei Gorleben wurde tatsächlich von einem Tornado-Flugzeug überflogen. Das Verteidigungsministerium sagt: Das waren Übungen.
11.10
Französischer Polizist beim Castor: Illegaler Einsatz im Wendland?
Beim Vorgehen gegen Aktivisten haben offenbar auch französische Polizisten zugeschlagen. Grüne und Linke sind empört, das Innenministerium weiß von nichts.
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Ministerium vernebelt Prügeleinsatz
Ein französischer Elite-Polizist ging im Wendland gegen Demonstranten vor. Aus Notwehr, sagt das Innenministerium. Bilder im Internet ziehen das in Zweifel.
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Ministerium verteidigt Flic-Einsatz
Erst wollte das Bundesinnenministerium von nichts wissen, nun hat es eine Erklärung parat: Der französische Beamte handelte angeblich in einer "Notsituation".
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"Schlagstöcke ohne Vorwarnung"
Bereits als Demonstranten noch weit von den Schienen des Castor-Transports weg waren, setzte die Polizei Pfefferspray und Schlagstöcke ein - ohne Ankündigung, kritisiert Anwalt Stolle.
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Flic-Affäre erreicht EU-Parlament
Der Fall des französischen Castor-Polizisten weitet sich aus - er ist Thema im Europäischen Parlament. Auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg will den Fall nun prüfen.
11.10
"Das war wie im Zoo"
Castor-Gegner wollen die Polizei anzeigen. Der Grund: Beim Einsatz am Montagmorgen wurden hunderte Aktivisten stundenlang festgehalten. Ein Anwalt spricht von "Freiluftbodenhaltung".
10.10
Castor-Transporte: Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wird missachtet
10.10
Bundesregierung will Redefreiheit weiter einschränken
10.10
Direkter Lobbyismus
Interview mit Kim Otto über das Wirken von "Leihbeamten" in deutschen Ministerien und der EU
10.10
Vermessung von Aktivisten: Polizei lässt Atomkraftgegner von Kopf bis Fuß erfassen
Abnahme von Fingerabdrücken, Porträtfotos, Registrierung von Tätowierungen: Die Polizei lädt vor dem geplanten Castortransport nach Gorleben Atomkraftgegner aufs Präsidium und lässt sie von Kopf bis Fuß vermessen.
09.10
Karlsruhe stoppt Eilantrag gegen ELENA
Die seit Jahresbeginn laufende Speicherung von Arbeitnehmerdaten in Deutschland wird vorerst weitergeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis ELENA abgelehnt.
09.10
Lobbyisten an der Macht
Diese Bundesregierung hat es weit gebracht. Sie lässt Gesetze von Interessenvertretern schreiben oder kungelt mit ganzen Branchen insgeheim Vereinbarungen aus.
08.10
Verurteilt wegen Journalismus
Das Urteil war unmissverständlich: 50 Tagessätze à 50 Euro für die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel. Weniger klar hingegen die Begründung, die Richter Hermann Hepp-Schwab vortrug. Kaum war er damit fertig, begann unter den zahlreichen Journalisten und Prozessbeobachtern das Rätselraten: "Wofür sind die jetzt verurteilt worden?" Von allen Vorwürfen wegen Verleumdung und übler Nachrede, die die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Sachsensumpf vorgetragen hatten, war schließlich nur ein Satz übrig geblieben. Für strafwürdig befand das Amtsgericht Dresden allein folgende, als Frage formulierte Passage in einem im Juni 2008 auf Zeit Online erschienenen Artikel: "Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"
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Aufklärung unerwünscht
Willkommen in der Bananenrepublik: Wegen übler Nachrede über zwei Polizisten in Veröffentlichungen zum sogenannten Sachsensumpf sind die beiden freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt vom Dresdner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Ihr Vergehen: Im Zusammenhang mit Recherchen über die Verstrickung hochrangiger Justizbeamte mit dem Rotlichtmilieu und über die Vorgänge um das "Kinderbordell" Jasmin hatten sie in ihrem Artikel kritische Fragen gestellt, warum die Ermittlungen seinerzeit im Sande verliefen.
Für das Dresdner Gericht sind diese Fragen - auf die Polizei wie Staatsanwaltschaft die Antwort bislang schuldig blieben - aber keine berechtigten Fragen. Sondern Tatsachenbehauptungen und damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizei. Dabei hatten die fraglichen Beamten gar keine Anzeige erstattet; vielmehr hatte das der Polizeipräsident persönlich übernommen - und auch das erst auf Drängen der Staatsanwaltschaft. Die Wirklichkeit ist der Satire also einmal mehr um Längen voraus.
Wenn es noch einen Beleg dafür brauchte, dass zumindest dieser Aspekt im Morast des Sachsensumpfs wohl doch deutlich mehr ist als nur "heiße Luft", von der die Dresdner Staatsanwalt höchst voreilig sprach: Mit diesem Prozess ist er erbracht.
08.10
Vom Leben der Anderen
Der Zensus 2011 naht und das Statistische Bundesamt gibt bekannt, was bei der Volkszählung auf die Bürger zukommt. Fragen und Antworten.
07.10
Steuer-Identifikationsnummer Elf Ziffern, die Angst machen
07.10
Rückwärts und vorwärts gerichtete Überwachung
In neuen Forschungsprojekten fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die automatisierte Auswertung von Bildern aus Videoüberwachung und Datenbanken
06.10
'Präventivfolter' und Menschenwürde
Der Heidelberger Rechtswissenschaftler Winfried Brugger (2000; s.a. 2006) bedauert die "eminent starken Widerstände" gegen die Idee eines staatlichen Folterrechtes, die "vermutlich in der Erfahrung des Dritten Reiches" wurzelten, "das nach wie vor einen langen und düsteren Schatten auf Themen wie Folter wirft und das Ergebnis differenzierungslos vorherbestimmt." Das klingt, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 10.3.2003 kommentierte, "als hätten die Nazis eine ansonsten durchaus vernünftige Verhörmethode diskreditiert. Zu den Schandtaten der Nazis zählt demnach auch, daß man ihretwegen sich in Deutschland nicht unvoreingenommen über Folter unterhalten könne". Der Mainzer Rechtswissenschaftler Volker Erb (2005) sieht in der Absolutheit des Folterverbots gar den "Geist des Totalitarismus" und eine sicherheitspolitische Selbstabdankung des Staates. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel (2008) argumentiert, der durch eine staatliche 'Rettungsfolter' Bedrohte "bedroht sich mit der Folter, die ihm für den Fall seiner fortgesetzten Weigerung angedroht wird, selbst. Er hat es vollständig in der eigenen Hand, die Prozedur der Schmerzzufügung zu verhindern oder zu beenden." Diese Auffassung gibt deskriptiv annähernd korrekt die übliche staatliche Rechtfertigungsrhetorik für Folter wieder. Sie wird daher, wie das leider reiche Datenmaterial belegt, wenig überraschend von all jenen Staaten geteilt, in denen 'übergeordnete Sicherheitsinteressen' zur Rechtfertigung von Folterungen geltend gemacht werden.
06.10
Aufstandsbekämpfung, effizient abgestuft
Mit einem multinationalen "Polizeitraining" setzt die Bundespolizei in diesen Tagen ihre Vorbereitung für Besatzungstätigkeiten in aller Welt fort. Das dritte "Europäische Polizeitraining" in Lehnin bei Berlin, an dem sich seit dem 7. Juni insgesamt 320 Polizisten aus 16 EU-Staaten beteiligen, simuliert unter anderem die Bekämpfung "gewalttätiger Demonstrationen", die Absicherung von Auftritten hochrangiger EU-Politiker in besetzten Ländern und das Vorgehen angesichts "brennender Barrikaden". Das "Europäische Polizeitraining" ist bereits das dritte seiner Art; es soll Polizisten aus der EU befähigen, Besatzungstätigkeiten unterhalb offener Kriegführung zu übernehmen, um die Militärs der EU zu entlasten und ihnen die Konzentration auf bewaffneten Kampf zu ermöglichen. Zusätzlich zu den Trainings für die Bundespolizei ziehen es Experten aus der Bundeshauptstadt in Betracht, eine Gendarmerietruppe für Auslandsoperationen einzurichten. Sie würde das bis heute gültige Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär durchbrechen und im Ausland direkt militärischem Kommando unterstellt werden dürfen. Ziel ist eine möglichst effizient abgestufte Aufstandsbekämpfung.
06.10
Kapital und Justiz, wie Unrecht zu Recht gemacht werden soll
Das Lehrstück geht weiter
Enteignung nicht nur in China! Das erlebt man vor der eigenen Haustür auch hier bei uns in Deutschland.
Es ist noch nicht lange her, als Merkel und auch Westerwelle die Menschenrechte für China einforderten.
Aber im eigenen Land werden die Verletzungen der Menschenrechte von beiden ignoriert. Die Presse schweigt. Die Presse ist gekauft. Unser Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Christian Wulff, deckt diese Menschenrechtsverletzung auch noch.
Sie denken, es gibt hier bei uns keine Verletzung der Menschenrechte?
Da werden Sie schnell eines Besseren belehrt, wenn Sie nur den Prozess (Az-12 Ns 155/09) in Oldenburg verfolgen.
Da wird nach dem illegalen NS-Vollstreckungs-Sonderrecht der Landessparkasse zu Oldenburg, § 16 II aus dem Jahre 1933, den Bürgern ihr Hab und Gut, ohne ihr Wissen, ohne richterlichen Beschluss und ohne rechtliche Prüfung, weg gepfändet. In Folge müssen diese z.T. ehemals wohlhabenden Bürger jetzt von uns allen, nämlich der Sozialhilfe, leben.
06.10
Regierung: Elterngeld für Arme komplett streichen
Wir hatten schon häufiger die sozialdarwinistische bzw. eugenische Motivation bei der Ersetzung des sozialkompensatorischen Erziehungsgeldes durch das einkommensabhängige Elterngeld thematisiert. Die Bundesregierung plant nun die komplette Streichung des Elterngeldes für Arme, tastet aber die 1.800 Euro monatliches Elterngeld für Gutverdienende nicht an. Gunnar Heinsohn hatte dies bereits aus eugenischen Gründen in einem Welt-Artikel gefordert.
06.10
Re-Feudalisierung und Privatisierung der Macht? - Zur Bilderberg-Konferenz 2010
05.10
Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten
Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister[1] in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.
In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.
Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.
05.10
In Bayern werden nun doch Schülerdatenbanken eingeführt
05.10
Fachvereinigung der Medienberater kritisiert Berichterstattung über Lafontaine
Die Ausgabe Sonntag Aktuell vom 16.05.2010 enthält zum Führungskräftewechsel einer Partei eine Meldung von dpa, einen Kommentar von Wolfgang Molitor und einen bewertenden Bericht der für das Politikressort der Stuttgarter Nachrichten tätigen Claudia Lepping.
Der Kommentator Wolfgang Monitor bezeichnet den erkrankten Parteivorsitzenden der in Bund und Ländern vertretenen Partei als Scharfmacher, als rechthaberischen Linkspopulisten und rücksichtslosen Sozialdemagogen sowie als unzuverlässig und unberechenbar, dem keine Träne nachzuweinen sei. Molitor beschreibt weiter als Gesamtposition (,unsere Meinung') weiter: Die Partei, die wie keine andere vorgaukelt, immer recht zu haben, sei wegen des NRW-Regierungsanspruchs für die demokratische Berechenbarkeit der Republik gefährlich.
Diese Darstellung geht nach Ansicht der Fachvereinigung der Medienberater weit über den Wettstreit von Argumenten und Positionen hinaus, der in dieser parteilich-orientierten Einlassung normalerweise öffentlichen Medien so und in dieser Form nicht zusteht und die man im üblichen Wettstreit um politische Positionen auch sonst nicht kennt. Die Darstellung in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt erweckt den Verdacht, einer nachteiligen Beeinflussung einer möglichen Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen.
Sie widerspricht der öffentlichen Informations- und Rechtskultur, verletzt nach Ansicht der Vereinigung das Persönlichkeitsrecht der Benannten und kann auf deren Antrag oder Strafanzeige eine Überprüfung nach deliktischen Kriterien der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Volksverhetzung rechtfertigen.
Die Fachvereinigung der Medienberater sieht in der Art der Berichterstattung und seiner Wahrnehmungs- und Medienwirkung weitergehend den möglichen Vorwurf eines diffamierenden demagogischen Manipulationsansatzes des öffentlichen Meinungsbildes und die Gefahr eines Eingriffversuchs in die Meinungsbildung und Autonomie der Parteien und ihrer Vertreter. In Anbetracht der monopolartigen Präsenz und der einseitigen Behandlung kann die Wirkung eines Meinungsdiktates wahrnehmungstheoretisch nicht ausgeschlossen werden. Darin wird eine erhebliche Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens gesehen
05.10
Meine Einschätzung ist aber, daß insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, daß ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muß, daß im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern , die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg. Horst Köhler
05.10
Köhler lehrt demokratisches Einmaleins
Das Bundesverfassungsgericht, so schwadroniert der Bundespräsident majestätisch-überheblich, sei nicht dafür konzeptioniert, überstimmten Minderheiten ein Recht auf Gehör zu verleihen. Weniger vornehm ausgedrückt: parlamentarische Minderheiten, die einen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig erachten, sollten trotzdem schweigen, mit ihrer Niederlage würdevoll umgehen - oder, etwas plumper gesagt: mögliche Verfassungswidrigkeit ist dann aus der Welt geschafft, wenn eine parlamentarische Mehrheit ihr zugestimmt hat. Demokratie bedeutet demnach in seinen Augen nicht, sich an Verfassung und deren moralische Werte zu binden, sondern loyal gegenüber Mehrheitsentscheidungen zu sein, selbst dann, wenn diese Mehrheiten auf zweifelhaften Fundamenten, nicht mehr auf grundgesetzliche Füßen stehen.
05.10
Die Machtfrage stellen
Es gibt also einerseits eine handlungsfähige Option auf eine halbwegs linke Politik. Und andererseits ist die konservativ-marktradikale Variante in Düsseldorf abgewählt und die im Bund kann – via Bundesrat – blockiert werden. Das heißt, dieses numerisch so zwiespältige und alles andere als klare Wahlergebnis birgt die Option in sich, das politische Ergebnis der Bundestagswahl so gut wie umzudrehen.
Wenn in einer solchen Lage weniger als 60 Prozent der Bürger wählen, dann ist dies mehr als eine geringe Wahlbeteiligung: Es ist ein Akt der Delegitimierung. Denn das Verhalten der gut 40 Prozent – so vielfältig die Motive sein mögen – kann mehr denn je rational begründet werden: Warum soll ich Ohnmächtige wählen?
Die Finanzbranche diktiert. Sie ist – von den Demokratien aus gesehen – außer Kontrolle. Vor kurzem führte sie die Weltwirtschaft an den Abgrund, heute die EU. Und morgen? Die desavouierte demokratische Politik muss erst einmal Autorität und Gestaltungskraft zurückgewinnen, auch national. Sie muss die Machtfrage stellen. Ebenso einfache wie weitreichende Maßnahmen stehen auf der Tagesordnung, um dieser Diktatur endlich ein Ende zu bereiten.
05.10
„Terrorismus an den Finanzmärkten“
Die garantierte Geldsumme, von dem jetzt die Rede ist, bekommen letztlich die Banken. Und das heißt nichts anderes, als dass die Banken das Recht durchgesetzt haben, für jedes Risiko, das sie eingehen, zu 100 Prozent eine staatliche Garantie zu erhalten. Das haben 2008 zuerst die Amerikaner gemacht, und jetzt machen es die Europäer nach. Jeder mittelständische Unternehmer hat das Risiko des Scheiterns. Aus diesem ehernen Marktgesetz haben sich die Banken ausgeklinkt. Der Steuerzahler trägt ihr Risiko. Was konnte man an den Börsen nach der Entscheidung vom Sonntag beobachten? Die Bankaktien haben im Handel atemberaubend zugelegt, während der Euro kaum weiter abwertet. In einer seltsamen Kumpanei riskieren augenblicklich Politik und Finanzsystem unsere Zukunft, die Zukunft unserer Währung. Darauf läuft es hinaus. Die Motivation für all diese Aktionen wird aber nicht offengelegt. Sonst hätten wir vermutlich bald griechische Verhältnisse, weil die Leute auf die Straße gingen.
05.10
Elena: Die neue Volkszählung
„Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“ verspricht das Bundeswirtschaftsministerium vollmundig in seinem Faltblatt, mit dem es für den zu Jahresbeginn eingeführten Elektronischen Entgeltnachweis, kurz: Elena, wirbt. Elena soll die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten – betroffen sind knapp 40 Millionen Bürgerinnen und Bürger – erfassen und zentral in einer Datenbank zusammenführen.
04.10
Hypes, Skandale und organisierte Verantwortungslosigkeit mit Hilfe der Medien
Volksverblödung und Demokratieabbau
04.10
Amerika, hast Du es besser?
Diejenigen, die Wirtschaft und Gesellschaft umbauen wollen, schauen – wie Gunnar Heinsohn – gerne über den Großen Teich, denn für die Wirtschaftsliberalen sämtlicher Couleur sind die USA das große Vorbild. Da heißt es dann: mehr Eigenverantwortung. Daß „Eigenverantwortung“ für die Hartz-4-EmpfängerInnen schlicht nicht möglich ist, wurde am Beispiel „selbstbestimmte Sexualität“ gezeigt. Die Ausplünderung der Hartz-4-Empfänger und Empfängerinnen steht nicht im luftleeren Raum, und die von Heinsohn so wärmstens empfohlene Clinton’sche Reform – die im Grundsatz von Ronald Reagan angeschoben wurde – tut das auch nicht. Auch die, die sich politisch gegen diese Reformen wenden – und natürlich die, die davon betroffen sind – sollten wie Herr Professor Heinsohn in die USA schauen...
04.10
Datenschützer kritisieren Videoüberwachung: Big Brother in Niedersachsen
Fast alle Überwachungskameras in Niedersachsen verstoßen gegen Vorschriften, kritisiert der Datenschutzbeauftragte. Einige mussten bereits abgebaut werden.
04.10
Parteienfinanzierung: Im Netzwerk der Spender
04.10
Gegenleistung um jeden Preis
Still und leise hat sich die Regierung darauf geeinigt, die Hartz-IV-Regeln für Jugendliche unter 25 Jahren zu verschärfen. Neu daran ist weniger, dass sich Fallmanager in Jobcentern schnell um arbeitslose Jugendliche kümmern sollen - dazu werden sie schon heute angehalten. Neu ist, dass Jugendliche künftig gezwungen werden sollen, jedes Arbeits-, Aus- und Fortbildungsangebot anzunehmen. Weigern sie sich, wird ihnen die Leistung gekürzt.
04.10
Sklavenwirtschaft
04.10
„Das ist kein Sozialstaat mehr“
Armut beschränkt sich nicht mehr auf Alte, Arbeitslose und Ausländer. Es mag alarmistisch klingen, aber wir steuern auf einen Fürsorge-, Almosen- und Suppenküchenstaat zu, wenn keine gesellschaftspolitische Kurskorrektur erfolgt. Die öffentliche Debatte geht aber genau in die umgekehrte Richtung: Statt die Armut als strukturelles Problem einer neoliberal orientierten Konkurrenz- und Konsumgesellschaft zu erkennen, das zur Ausgrenzung eines wachsenden Teils der Bevölkerung führt, schiebt man die Schuld dafür den Betroffenen selbst in die Schuhe. Nicht die sozialen Probleme der Menschen stehen im Vordergrund, sondern ihre Faulheit und der Sozialmissbrauch.
04.10
Vordemokratische Verhältniss
„Der Petitionsausschuss hält die geltende Regelung für sachgerecht und geboten“. Gemeint sind mit diesem Zitat Mitglieder des Deutschen Bundestages von CDU/CSU, FDP, SPD und den GRÜNEN, die offenbar an vordemokratischen Verhältnissen festhalten wollen und das politische Streikrecht gemeinsam ablehnen
04.10
Kaputt reformiert
04.10
"Hetze ist salonfähig geworden"
Ein Emeritus diffamiert Hartz-IV-Empfänger in Großzeitungen: Hans Endl erklärt, warum der Fall Heinsohn allen Demokraten zu denken geben muss
03.10
Das unwerte Hartz IV-Leben
Es ist hemmungslos, was Vertreter einer neuen Rassen- und Klassenhygiene sich trauen, in Deutschland öffentlich von sich zu geben. Hartz IV-Empfänger und ihre Familien spielen inzwischen die Rolle einer Bevölkerungsgruppe, auf die man mittlerweile anscheinend ungestraft verbal einschlagen und ihr die Lebensgrundlage absprechen kann. "Sozialhilfe auf fünf Jahre begrenzen", um so die Unterschicht zu dezimieren, das ist der grandiose Vorschlag des Sozialpädagogik-Professors. Was danach kommt, wovon dann Kinder und Eltern leben sollen, diese Frage bleibt er freilich schuldig. Die Sprache des Professors ist dabei eine neue Sprache der Verurteilung unwerten Lebens, fehlt uns doch "nicht das vierte bildungsferne Kind der Sozialhilfemutter, sondern das erste oder zweite der hoch besteuerten und kinderlosen Karrierefrau", wie es in einem weiteren Artikel von Heinsohn auf "Welt Online" heißt.
03.10
Deutschland bildet trotz Waffenembargo Truppen des usbekischen Diktators Islam Karimow aus
Deutschland führt Krieg, nicht nur in Afghanistan, sondern auf der ganzen Welt. Und Deutschland schult offenbar nicht nur die Truppen, die vorher für ein Massaker verantwortlich waren - nein, der ehemalige SPD-Aussenminister Frank-Walter Steinmeier hat dafür gesorgt, dass wir von einem Diktator abhängig sind, erpressbar sind, wie es bei den Ruhrbaronen heisst.
03.10
In Hemdsärmeln
Wenn man die Reisegewohnheiten des Außenministers in Frage stellt, die einbegriffene Selbstbereicherung beanstandet, öffentliche Rechenschaft darüber einfordert, dann ist das mittlerweile für viele in diesem Land, eine Gefahr für die Demokratie . Zwangsarbeit zu fordern, die Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen voranzupeitschen, Spendengelder in Steuersenkungen umzubilden: dies und noch mehr, scheint hingegen zwischenzeitlich ein ungeheuer demokratischer Akt geworden zu sein.
03.10
Versammlungsrecht: Bayern als Pate
Erneut wurde ein umstrittener Entwurf vorgelegt - diesmal in Niedersachsen
03.10
Schwarzliberale Zensur
Fastenprediger vom Nockherberg tritt zurück, das Bayerische Fernsehen beugt sich der Staatsgewalt
03.10
Niedriglohnsektor: Für eine Handvoll Cents
03.10
Bruttoverdienste sinken erstmals seit Gründung der Bundesrepublik auch nominal, Einzelhandelsumsatz -3,4 %
03.10
Ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof zum BVerfG-Urteil: Kein Sieg für den Datenschutz"
Es ist im Ergebnis langfristig eine Niederlage, weil das Bundesverfassungsgericht einen Richtungswechsel vorgenommen hat, einen ganz entscheidenden Richtungswechsel. Es ist nämlich die Speicherung ohne Anlass, ohne Verdacht zukünftig zulässig, es wird nur der staatliche Zugriff auf die gespeicherten Daten eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tür geöffnet, die bisher geschlossen war. Bisher war es einhellige Auffassung, der Staat kann nur dann in die Rechte von Bürgern eingreifen, in seine Grundrechte, wenn er dazu einen irgendwie gearteten Anlass hat, einen Verdacht. Genau das ist hier nicht so. Hier werden ohne Anlass, ohne einen irgendwie gearteten Verdacht dann alle Bürger flächendeckend in diesem Zusammenhang gespeichert, und das stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Man könnte eigentlich mit dieser Idee sämtliche Briefe vorsorglich fotokopieren und verwahren, um später unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff darauf nehmen zu können. Das ist eigentlich eine ungeheuerliche Vorstellung und das Bundesverfassungsgericht hat eben dieser Vorstellung den Weg geöffnet.
03.10
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus
Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz "nicht schlechthin unvereinbar". Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen.
03.10
Bundesagentur hält Dumpinglöhne für gerecht
Wirtschaft. Nach einem Bericht des ARD Magazins "Report Mainz" gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit eine neue interne Anweisung, erst bei sittenwidrigen Löhnen unterhalb von drei Euro zu ermitteln.
03.10
Was Kauder da absondert, ist einfach nur billiger Populismus. Er fordert Dinge, die längst Gesetz sind. Die Sanktionen gegen Arbeitslose sind schon heute unmenschlich hart. Wer angebotene Arbeit ablehnt, riskiert durch Leistungskürzungen seine persönliche Existenz. Noch härtere Sanktionen sind auf der Basis des Grundgesetzes gar nicht machbar, weil man dann aus dem Sozialrecht einen Teil des Strafrechts macht. Vorher müsste der unabänderliche Artikel 1 des Grundgesetzes ergänzt werden. Es müsste dann heißen: Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer er wird arbeitslos. Kauders Vorstoß steht für die Mischung aus latenter und offener Verfassungsfeindlichkeit, durch die sich diese Bundesregierung auszeichnet. In der Sozialstaatsdebatte werden immer wieder die Grenzen des Grundgesetzes überschritten. Manchmal klingt das so wie Westerwelle, der so tut, als wäre es eine Gnade der Reichen, wenn sie Steuern zahlen. Manchmal ist es ein Herr Kauder, der Arbeitslosen das Recht auf Menschenwürde abspricht. Diese Regierung muss als Ganzes nach Karlsruhe und Nachhilfe zum Grundgesetz bekommen. Klaus Ernst - stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
02.10
OECD-Bericht zur Geldwäsche: Miese Noten für Deutschland
Über Abzocker unter Hartz-IV-Empfängern wird viel diskutiert. Kriminelle, die in Deutschland Schwarzgeld waschen, operieren dagegen im Windschatten der Öffentlichkeit. Wie nachlässig die Politik mit ihnen umgeht, dokumentiert ein OECD-Bericht.
Nach einem soeben fertig gestellte Bericht der OECD-Finanzermittlungsgruppe für Geldwäsche (FATF), der stern.de vorliegt.hat die Bundesrepublik die seit zehn Jahren vorliegenden Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche teilweise gar nicht oder viel zu lax umgesetzt.
49 Prüfkriterien listet der OECD-Bericht auf, gerade mal fünf werden als ausreichend realisiert bezeichnet. 39 Kriterien der Geldwäsche-Experten genügen die Deutschen nur mehr oder weniger unzureichend. Fünf Empfehlungen fanden überhaupt keine Beachtung durch die deutsche Politik in Bund und Ländern.
Offenbar finden Geldwäscher in der Bundesrepublik paradiesische Zustände vor.
02.10
02.10
ZDF: Brender beklagt "Spitzelsystem"
Hamburg. Der scheidende ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender hat scharfe Kritik an Unionspolitikern und einem "Spitzelsystem" in dem Sender geübt. Wenige Wochen vor seinem Abschied attackiert der 61-Jährige im Nachrichtenmagazin "Spiegel" das "Proporzdenken" der Parteien und die Rückgratlosigkeit jener Unionspolitiker wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch, die über den ZDF-Verwaltungsrat seine Abwahl betrieben hätten. Brender beklagte im ZDF ein internes "Spitzelsystem, das davon lebt, dass Redakteure den Parteien Senderinterna zutragen".
02.10
“Die eleganteste Form der Diktatur”
02.10
Rösler ignoriert den Datenschutz
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) missachtet den Schutz hochsensibler Patientendaten. Der Minister plant, eine befristete Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen von gesetzlich Krankenversicherten an private Abrechnungsstellen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der der Berliner Zeitung vorliegt. Mit dem Vorgehen setzt sich Rösler über ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) und Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hinweg. Die Vorgehensweise steht auch im Widerspruch zum bisher formulierten Anspruch der FDP, den Datenschutz äußerst ernst zu nehmen.
Das Bundessozialgericht hatte Ende 2008 verfügt, dass Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen weitergeben dürfen. Das gilt nach dem Urteil selbst dann, wenn die Patienten entsprechende Einwilligungserklärungen abgegeben haben. Das Gericht begründet dies mit dem besonderen Schutz der sehr sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten. Nach dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Sozialgesetzbuch dürfen eigentlich nur die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Daten der Patienten arbeiten. Sie unterliegen im Unterschied zu privaten Anbietern den strengen Datenschutzregeln des Sozialrechtes.
Weil nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes eine kurzfristige Änderung der Abrechnungspraxis nicht möglich war, erließ die damalige große Koalition aus Union und SPD eine bis Mitte 2010 geltende Ausnahmeregelung. Auf dieser Grundlage werden seitdem Patienten- und Leistungsdaten zum Beispiel bei den sogenannten Hausarztverträgen oder bei der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus an private Dienstleister gegeben und dort abgerechnet. Von diesem Verfahren sind damit Millionen Versicherte betroffen. ...
02.10
Und dann war da noch Hans-Olaf Henkel
02.10
Bundesrat lässt Verordnung zum Datentransfer an Elena passieren
02.10
Hessischer Rechnungshof: Freie Fahrt für Steuersünder
Für den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar gerät derzeit einiges in Unordnung: Während bundesweit über Steuergerechtigkeit und die Verfolgung von Steuerhinterziehung diskutiert wird, muss Weimar dem Untersuchungsausschuss des Landtages erklären, warum ein erfolgreiches Team zur Verfolgung von Großsteuerhinterziehern im Finanzamt Frankfurt aufgelöst wurde. Warum vier Steuerfahnder dieses Teams, die gegen große Banken und im CDU-Schwarzgeld-Skandal ermittelten, mit falschen Gutachten aus dem Dienst entfernt wurden. Jedenfalls nicht, um Steuersünder zu schonen, sagt Minister Weimar. Das sei nie geschehen, kein derartiger Fall sei bekannt. Der hessische Rechnungshof sieht das ganz anders. Er listet in seinem jüngsten Bericht derart viele solcher Fälle auf, dass er gravierende Mängel und teilweise ein regelrechtes Versagen der hessischen Finanzverwaltung feststellt.
02.10
Pünktlich zur Demonstration am 13. Februar: SEK setzt neue Waffe ein Innenminister hat es gestattet!
Zum ersten Mal dürfen die Elitepolizisten Pfefferkugeln auf Chaoten feuern BILD
02.10
Luftsicherheitsgesetz: Kampfjets für die Polizei
Bayern und Hessen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Grundgesetzänderung erzwingen, die den Einsatz der Bundeswehr im Innern ermöglicht ...
02.10
Schwarz-Gelb redet sich Hartz-Urteil schön
Das Aufatmen in der Koalition über die Karlsruher Entscheidung ist spürbar - die Richter haben sich nicht zur Höhe der Regelsätze geäußert.
Union und FDP wollen trotz der drohenden Mehrkosten die Steuern senken.
von Kai Beller und Timo Pache, Berlin
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nach der Urteilsverkündung beseelt. "Das ist meines Erachtens nach ein wegweisendes, ein bahnbrechendes Urteil", sagte sie in Karlsruhe. Dabei hatten die Richter die geltende Berechnungsmethode für die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und der Ministerin viel Arbeit beschert. Sie muss bis zum Jahresende für eine neue transparente und nachvollziehbare Berechnung sorgen. Das gilt sowohl für Kinder als auch Erwachsene.
Von einer schallenden Ohrfeige für die Regierung, wie es die Sozialverbände sehen, will die Ministerin trotzdem nichts wissen. Es sei ein guter und wichtiger Tag für die Kinder, deren Bedürfnisse nun endlich Berücksichtigung fänden bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze.
"Heute ist die Bildung der Kinder der große Sieger", frohlockte von der Leyen. Die Frage, warum dazu ein höchstrichterliches Urteil nötig war, beantwortete sie nicht.
02.10
Paukenschlag
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz-IV-­Regelsätzen für Kinder ist ein Paukenschlag. In die Freude über das wegweisende Urteil mischt sich jedoch auch Besorgnis. Das oberste Gericht wird zunehmend zum Ausputzer für Politik, die unfähig und unwillig ist, das Grundgesetz als Maßstab des eigenen Handelns anzuerkennen.
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat missachten seit Jahren ihre verfassungsrechtlichen Pflichten. Insbesondere seit 2001 versäumen sie es, das gesamte gesetzgeberische Handeln an der Verfassung auszurichten. Immer wieder haben Exekutive und Legislative in den vergangenen Jahren versucht, die Grenzen des im Rahmen des Grundgesetzes Machbaren bis zum letzten auszureizen.
02.10

Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Auszüge aus der Entscheidung:
1.
Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
2.
Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
3.
Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
4.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt.
5.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
02.10
Wirtschaftsweise Wolfgang Franz: Hartz-IV-Regelsatz um 30 Prozent kürzen
Fakt ist: Wer Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht, gering qualifiziert ist und Kinder hat, steht einschließlich der Zuschläge häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle. Diese Verletzung des Lohnabstandsgebots wird noch größer, falls das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder durchsetzt. Der Abstand zwischen Transfer- und Arbeitseinkommen schmilzt dann weiter dahin. Was nicht heißt, dass viele Kinder das zusätzliche Geld nicht brauchen. Nur fließen die Mittel völlig unkonditioniert an den Haushaltsvorstand Im jetzigen System sind die Arbeitsanreize für Transferempfänger unzureichend. Denn wer sich etwas hinzuverdient, darf davon nur 20 Prozent behalten, abgesehen von einem Freibetrag von 100 Euro. Das Konzept des Sachverständigenrats sieht so aus: Hartz-IV-Empfänger können die Hälfte eines auf dem ersten Arbeitsmarkt erzielten Hinzuverdienstes behalten, allerdings erst ab 200 Euro, um geringfügige Tätigkeiten in diesem Zusammenhang unattraktiv zu machen. Dafür aber wird der Regelsatz generell um 30 Prozent gekürzt. Wer sich dann nicht um Arbeit bemüht oder angebotene Jobs ablehnt, nun gut, der muss dann eben - wie es eigentlich jetzt schon die Regelung ist - mit sehr, sehr wenig Geld auskommen.
02.10
3x klingeln = Terrorist
Jede Kontonummer, jedes Klingelzeichen - was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet und warum es besser wäre, nicht den Zugriff, sondern die Speicherung zu stoppen.
02.10
Bankrott deutscher Kommunen: Rezession der Demokratie
Als Kenner von Schuldenbergen kündigt der "Städtetag" die schwerste Finanzkrise der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik an.  Nicht erst jetzt zeichnet sich ab, dass die Krise eine der essentiellen Grundlagen der Kommunen weiterhin unterhöhlen wird: die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommune wird zum Bittsteller. In diesem Prozess wird sich die Konkurrenz zwischen städtischer Sozialpolitik und kommunaler Kulturpolitik weiterhin verschärfen, was wiederum weitere Strategien des flotten Outsourcings kultureller Leistungen beschleunigen wird. In Wuppertal soll das Schauspielhaus geschlossen werden, nicht nur in der Hauptstadt wurden Musikschulen und Büchereien aufgegeben. Sportanlagen verwahrlosen. Die kulturelle Daseinsversorgung wurde ebenso ausgedünnt wie am Mercedesstandort Sindelfingen, wo Schulen zusammengelegt und Abenteuerspielplätze aufgegeben werden. In Oberhausen, einer Stadt, die bankrott ist, wird der Busfahrplan zusammengestrichen, Busse fahren nicht mehr bis 23, sondern nur noch bis 21 Uhr - mit Auswirkungen auf die Bilanzen des Theaters, der Kinos, der Kneipen. Angesichts dieser Strukturkrise ist ein weiterer Kollaps absehbar - ein Demokratie-relevanter. In dem Maße, in dem sich die Kommunen aus der Finanzierung kultureller Angebote verabschieden, verliert auch der Staat seine ständigen Vertretungen, Name, Anschrift, Gestalt. Wo sonst vergegenständlichen sich Demokratie und Gemeinwesen wenn nicht gerade in ihren Institutionen. Jede Schließung von Repräsentationsräumen des Staates dürfte mental nicht ohne Folgen bleiben. Wo Jugendzentrum oder Schwimmbad, Stadtbücherei oder Abenteuerspielplatz nicht mehr genutzt werden können, wird das Vertrauen in das Dienstleistungssystem Demokratie empfindlich gestört. Schwimmbad oder Stadtteilbücherei, das Jugendzentrum oder der Spielplatz sind Schauplätze nicht allein der Partizipation und der Integration, sondern Kommunikationsräume, womöglich gar einer unausgesprochenen Loyalität zum Staat.
02.10
Die Bankenkanzlerin und ihr "Hehlerstaat"
Immer wenn die großen Wirtschaftskriminellen in Bedrängnis geraten, entdecken ansonsten kluge und, was nicht immer dasselbe ist, juristisch geschulte Menschen "den" Rechtsstaat. Tatsächlich eignet er sich hervorragend, den Kapital-Verbrechern unter den Herrschaften der demokratiefreien Chefetagen den Rücken frei zu halten und Staatsorganen bzw. der Staatsregierung Verfassungsbruch vorzuwerfen, wenn sie sich zum Beispiel hinterzogene Steuermilliarden doch noch zu holen versuchen, die ins Ausland geschafft und in Banken gebunkert werden, die ohne die Steuerkriminellen wahrscheinlich bankrott machen würden.
Jetzt soll sogar ein CDU-Mitglied die Bankenkanzlerin Merkel wegen der Zustimmung zum Kauf geklauter Daten angezeigt haben, obgleich dies eine Ihrer wichtigsten und besten Entscheidungen war, die sie in ihrer gesamten Amtszeit getroffen hat. Öffentlich empören sich Liberale aller politischen Lager über den "Hehlerstaat". Wer Bankgeheimnisse klaut, ist ein Dieb. Wer könnte das bestreiten? Wer diese Geheimnisse kauft, ist ein Hehler, auch das ist unbestreitbar. Und wenn der Rechtsstaat sie kauft, ist er das - nach formallogischer Betrachtung - auch. Denn der klassische Rechtsstaat ist der liberale Rechtsstaat. Und der war - und wo er noch besteht - meist der bedingungslose Beschützer des Privateigentums, gleichgültig, durch welche Verbrechen es erworben und durch welche es vermehrt wurde.
02.10
Herrschaft des Volkes oder der Parteispenden verteilenden Milliardäre?
Gekaufte Politik
01.10
Friedhelm Hengsbach: Der Finanzkapitalismus entwertet die menschliche Arbeit
Der Staat wird von den Finanz-Eliten als kooperative Geisel in Anspruch genommen. Er hat sich dem Druck bürgerlicher Eliten gebeugt, indem er die solidarischen, an die Erwerbsarbeit gekoppelten und umlagefinanzierten Sicherungssysteme deformierte und mit gleichzeitigen Appellen an die private Vorsorge deren Sicherungsniveau absenkte. Er hat die Arbeitsmärkte entregelt, sodass die Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse wuchs, ein Niedriglohnsektor entstand, Armutslöhne gezahlt wurden und die Armutsrisikoquote kontinuierlich stieg. Von den Finanz-Eliten wurden die globalen Kapitalmärkte als fünfte Gewalt in der Demokratie propagiert: Die Kapitaleigner würden den nationalen Regierungen sensibler als die vierjährigen Parlamentswahlen signalisieren, was "vernünftige Politik" sei, nämlich die Gewerkschaften in Schach halten, Löhne moderat steigen lassen, Sozialleistungen kürzen, Mitbestimmungsrechte aushebeln und möglichst wenig Umverteilung zulassen.
Die Regierung fährt aus der Sorge heraus, grobe Pannen zu vermeiden, auf Sicht und bedient sich eines Instrumentenkastens, der die Frage nach den Zielen politischen Handelns, in welcher Gesellschaft die Menschen leben wollen, systematisch ausklammert. Aber selbst in der Bedienung der Werkzeugkiste werden die Konturen politischer Überzeugungen erkennbar. Der Koalitionsvertrag erwähnt etwa hundertmal jeweils die Begriffe des Marktes und des Wettbewerbs, zweimal dagegen jeweils die der Solidarität und Gerechtigkeit.
01.10
RAG: Schmierensumpf mit Subventionsgeldern
01.10
Die neoliberale Bewegung hinterlässt eine Spur der Verwüstung und der Plünderung
01.10
Parteispenden: Das Prinzip der politischen Landschaftspflege
Geldsegen für die Bürgerlichen: Wie Großspender ihre Zuwendungen an Parteien verteilen - und wer davon am meisten profitiert.
01.10
Klassenkampf von oben: Jetzt heißt es betteln lernen
Peter Sloterdijk will staatliche Fürsorge durch private Mildtätigkeit ersetzen. Seine »Philosophie der Gabe« hat eine Debatte um die Begründung des Sozialstaates ausgelöst
Selbstverständlichkeiten, sollte man meinen. Aber das eben war das Unheimliche an der Debatte: dass ein kleines, kaum durchdachtes Gedankenspiel eines kaum ernsthaften Philosophen noch einmal nötig machte, alle Selbstverständlichkeiten der sozialen Demokratie, ja die Selbstverständlichkeiten des gemeinschaftssichernden modernen Staates vorzuführen und zu begründen.
Und das ist es wohl in der Tat. Wenn Guido Westerwelles Bemerkung von der »geistig-politischen Wende« irgendetwas gemeint haben soll (was wir aber nicht beschwören wollen), dann kann es nur meinen: dass alles auf den Prüfstand kommen soll, was wir für den gesicherten Bestand von staatlich organisierter Mitmenschlichkeit gehalten haben. Man mag diese Deutung, nach der Bankenrettung durch den Staat, das heißt durch den Einsatz von Steuergeldern aller zur Vermögenssicherung der wenigen, für unplausibel, womöglich dreist halten. Aber wenn man ein Interesse derer unterstellt, die in den letzten Jahren an der Stutzung des Sozialstaats gearbeitet haben, dass ihr Projekt jetzt nicht zum Erliegen kommt, dann wäre es in der Tat plausibel, wenn sie mit verstärkter Rhetorik an die Ressentiments der Bessergestellten appellierten.
Es kennzeichnet das gesellschaftliche Klima, dass Armut nicht mehr als sozialpolitische Herausforderung gesehen wird, sondern nur als Hinweis auf die Untüchtigkeit der Armen. Anders gesagt: Wer nicht zu den Gewinnern der globalisierten Verteilungskämpfe gehört, soll offenbar wieder betteln lernen.
01.10
De auditu
Die abschreckende Wirkung gehört zum täglichen Repertoire der Berichterstattung. Sie erscheint als Begriff in mannigfaltigen Bereichen - im Sozial- und Arbeitswesen ebenso wie bei der Verbrechungseindämmung. Kann man im letzteren Falle noch eine dünne Logik hinter der Verwendung von abschreckenden Wirkungen ausmachen, fällt es in den anderen Bereichen zunehmend in das Feld der Menschenverachtung. Wenn ein Sozialwesen auf abschreckende Wirkungen baut, damit die Bürger verschreckt werden, dann erschrecken alle aufgeklärten Gedankengänge, erschrecken Demokratie und Sozialstaatsgedanke.
01.10
Arbeitsmarkt Deutschland: Bankrotterklärung in einem der reichsten Länder der Welt
Es kommt einer Bankrotterklärung in einem der reichsten Länder der Welt gleich, wenn Menschen arbeiten und das erbärmlich niedrige Einkommen am Ende des Monats noch zu einem Einkommen auf unterstem Niveau aufgestockt werden muss. Ebenfalls eine Bankrotterklärung ist es, wenn Arbeitssuchenden anständige Arbeit mit angemessener Bezahlung gezielt vorenthalten wird. Zu Gunsten prekärer Arbeitsverhältnisse im Dumpinglohnbereich oder entwertet als "Ein-Euro-Jobber" ohne ordentlichen Arbeitsvertrag stehen sie wie Schuldige am Pranger der Gesellschaft.
01.10
Schlechte Demokraten
Die Wiedereinführung des DreiKlassen-Wahlrechts durch die Hintertür ist verfassungswidrig. Wer glaubt, die Grundregel der Demokratie - jede Wählerstimme ist gleichgewichtig, und die Abgeordneten sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden - mit Hilfe übermäßiger Geldzuwendungen an Parteien außer Kraft setzen zu können, handelt wider den Geist des Grundgesetzes.
01.10
01.10
02