Das Arbeitsgericht Berlin hat aus formellen Gründen eine Klage zurückgewiesen, in der es um die Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit ging (az 54 bv 13961/06). Allerdings ließ das Arbeitsgericht in der mündlichen Anhörung Zweifel daran erkennen, dass die Tariffähigkeit gegeben sei. Hintergrund ist, dass sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche gern auf Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften berufen, die meist schlechtere Bedingungen enthalten. Der DGB spricht von "unrechtmäßigen Dumpingtarifverträgen".
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